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Impressum für das Städtische Gymnasium Moltkestraße in Gummersbach Lehrer/innen und Schüler/innen des Gymnasium Moltkestraße haben gemeinsam diese Hausordnung ausgearbeitet. Sie soll ein reibungloses uns störungsfreies Zusammenleben ermöglichen, so dass alle am Schulleben Beteiligten sich in unserer Schule wohl fühlen. I. Allgemeine Hinweise- Bei An- und Abfahrt ist für alle Verkehrsteilnehmer im Bereich des Schulgeländes besondere Vorsicht geboten. Lärm ist möglichst zu vermeiden. Parken und Halten im Bereich der Zufahrten ist verboten. Zweiräder sind in dem Zweiradstand hinter dem Schulgebäude abzustellen. Motorisierte Zweiräder müssen bereits vor der An-/Abfahrt zum Zweiradstand ausgeschaltet werden - Im Schulgebäude hat sich jeder möglichst ruhig zu verhalten. Bewegungsspiele sind im Schulgebäude wegen der Unfallgefahr bzw. der Belästigung anderer untersagt. Für Spiele stehen die Schulhöfe zur Verfügung. Ballspielen während der Unterrichtszeit kann nur auf dem oberen Schulhof gestattet werden. Die Benutzung von Sportgeräten (z.B. Fahrräder, Inliner, etc.) ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. - Das Rutschen auf den Treppengeländern ist wegen der Lebensgefahr verboten. - Schneeballwerfen kann zu Verletzungen führen; deshalb ist es auf dem Schulgelände verboten. - Handys dürfen im Schulgebäude von den Schüler/innen nicht benutzt werden. - Lehrer/innen haben in allen Schulbereichen Weisungsbefugnis. II. Ordnung, Sauberkeit- Die Sauberkeit des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist die Aufgabe aller. Ganz besonders gilt das für die Toiletten und Waschräume. - Die Schulräume und ihr Inventar sind vor Schäden zu bewahren. Wird der Unterricht in einem fremden Klassenraum erteilt, muss darauf geachtet werden, dass die Einrichtung schonend behandelt wird und fremdes Eigentum respektiert wird. Bei Beschädigung werden die Verursacher zur Rechenschaft gezogen (Schadensersatz). - Nach Ende des Unterrichts werden die Stühle hochgestellt, der Raum gefegt, die Fenster geschlossen und das Licht gelöscht. - Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist gesetzlich untersagt. III. Unterricht, Pausen, Freistunden- Bei verspätetem Unterrichtsbeginn (verursacht durch Pausenkonferenzen, Aufsicht bei Klassenarbeiten, etc.) soll in den Klassen Ruhe herrschen. Ist der/die Lehrer/in nach 5 Minuten nicht eingetroffen, verständigt der Klassen- bzw. Kurssprecher das Sekretariat. - Zu Beginn der Unterrichtsstunden sollen alle Schüler/innen an ihren Plätzen sein. Das erste Gongzeichen beendet die Pause, so dass mit dem zweiten Gongzeichen der Unterricht beginnen kann. Der Unterricht wird von dem/der Lehrer/in beendet. - Die Schüler/innen verlassen zu Beginn der großen Pause - sofort nach Ende der Unterrichtsstunde - die Unterrichtsräume. Der/die Lehrer/in verlässt den Klassenraumen zuletzt. Er/Sie sorgt dafür, dass die Schüler auf den Schulhof gehen. - Den Schüler/innen dient der Schulhof und das angrenzende Hexenbuschgelände als Aufenthaltsort für die Pausen. Die Brunnenanlage und die Bepflanzung dürfen nicht betreten werden. Bei Regenwetter stehen die zentralen Hallen aller Geschosse zur Verfügung. Eine Regenpause wird durch 3-maliges Gongzeichen angezeigt. - Der Aufenthalt in der Cafeteria ist während der goßen Pausen nur den Oberstufenschüler/innen gestattet. Die Haupteingangstüren müssen frei gehalten werden, damit Besuchsverkehr nicht behindert wird. - Nur bei dringenden Gesprächen mit den Lehrer/innen oder bei Rücksprache im Sekretariat sollte der Verwaltungsflügel aufgesucht werden. Die Verbindungstreppe von Lehrerzimmer und Sekretariat dürfen Schüler/innen nur in besonderen Fällen benutzen. - Schüler/innen der Sek. 1 dürfen das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen, da mit dem Verlassen des Schulgeländes während der allgemeinen Unterrichtszeit die Haftung der Schule erlischt. (Letzteres gilt auch für die Schüler/innen der Sek. 2, sofern es sich nicht um den Schulweg handelt.) - Alle Fach- und Klassenräume werden erst am Ende der großen Pausen aufgesucht. Die Taschen können in den zentralen Hallen abgelegt werden. - Während der Unterrichtsstunden ist der Aufenthalt in den zentralen Hallen, Fluren und Treppenhäusern nicht gestattet. Vor und nach der allgemeinen Unterrichtszeit sowie während der Freistunden können Schüler sich in der Cafeteria und in den Arbeitsecken aufhalten. Die Benutzung der Schließfächer wird durch eine gesonderte Benutzungsordnung geregelt. |
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Datei zuletzt geändert am 18.05.2006, 20:53 Uhr |
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